Hannover · auch bekannt als Nachbarschaftsstrom oder Strom teilen
Energy Sharing in Hannover: Solarstrom mit Nachbarn teilen
Energy Sharing ist die gesetzlich geregelte Möglichkeit, überschüssigen Solarstrom von Ihrem Dach nicht nur ins öffentliche Netz einzuspeisen, sondern direkt an Nachbarn, Vereine oder andere Haushalte im selben Netzgebiet zu verkaufen. Möglich macht das § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), in Kraft seit dem 1. Juni 2026. Für Hausbesitzer mit Photovoltaikanlage in Hannover heißt das: Strom, der bislang nur zur gesetzlichen Einspeisevergütung ins Netz floss, kann jetzt zusätzlich zu einem selbst verhandelten Preis an andere Stromkunden im Netzgebiet von enercity Netz gehen. Vollständig umgesetzt sein muss das Modell laut Gesetz erst bis zum 1. Juni 2028, einzelne Angebote sind aber schon früher startklar. Wir erklären, wie Energy Sharing funktioniert, was Sie dafür brauchen und wie Sie als unser Kunde Zugang dazu bekommen.
Wie funktioniert Energy Sharing rechtlich?
§ 42c des Energiewirtschaftsgesetzes erlaubt Letztverbrauchern innerhalb desselben Netzgebiets, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich über das öffentliche Netz zu nutzen. Die Regelung wurde mit dem EnWG-Änderungsgesetz vom 18. Dezember 2025 eingeführt (in Kraft seit 22. Dezember 2025) und ist seit dem 1. Juni 2026 rechtlich anwendbar. Vollständig technisch umgesetzt haben müssen die Netzbetreiber das Modell laut Gesetz erst bis zum 1. Juni 2028, sodass die praktische Verfügbarkeit aktuell noch vom jeweiligen Netzgebiet abhängt. In Hannover ist enercity Netz der zuständige Netzbetreiber.
Energy Sharing im Vergleich zur Einspeisevergütung
Einspeisevergütung
Gesetzlich fixierter Satz, aktuell 7,70 bis 12,22 Cent pro Kilowattstunde je nach Anlagengröße (Stand August 2026). Kein Verhandlungsspielraum, automatische Auszahlung über 20 Jahre. Für Anlagen, die ab 2027 neu in Betrieb gehen, ist laut aktuellem Gesetzentwurf ein Wegfall geplant, das Verfahren läuft noch.
Energy Sharing
Preis wird zwischen den Teilnehmern vereinbart und kann über der Einspeisevergütung liegen. Erfordert aktive Anmeldung bei einer Sharing-Gemeinschaft und ein intelligentes Messsystem. Unabhängig vom Fortbestand der Einspeisevergütung nutzbar.
Was brauche ich, um teilzunehmen?
Eine eigene Photovoltaikanlage, gegebenenfalls mit Speicher.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit Smart-Meter-Gateway nach BSI-Schutzprofil an Erzeugungs- und Verbrauchsstelle. Ein einfacher digitaler Zähler reicht nicht aus.
Teilnehmer im selben Netzgebiet, in Hannover in der Regel das Gebiet von enercity Netz.
Eine Anmeldung bei einer Energy-Sharing-Gemeinschaft beziehungsweise einem Anbieter, der die 15-Minuten-Abrechnung übernimmt.
Wie kommen Sie zum Energy Sharing?
Über unser Partnernetzwerk ermöglichen wir Ihnen den Zugang zu einer Plattform für Energy Sharing, die Anmeldung, Abrechnung und Vertragspartner-Matching übernimmt. Wenn Sie bereits eine PV-Anlage von uns haben oder eine neue planen, prüfen wir gemeinsam, ob Ihr Zähler bereits ein intelligentes Messsystem ist oder ob ein Umbau nötig ist, und begleiten Sie beim Einstieg.
Häufige Fragen zu Energy Sharing
Ja. Energy Sharing ist der gesetzliche Fachbegriff aus § 42c EnWG, Nachbarschaftsstrom und Strom teilen sind gebräuchliche Bezeichnungen für dasselbe Modell.
Wenn Sie noch keinen digitalen Zähler mit Smart-Meter-Gateway (intelligentes Messsystem, iMSys) haben, ja. Den Einbau übernimmt Ihr zuständiger Messstellenbetreiber.
Nein, Energy Sharing ist ein zusätzliches Modell und ersetzt die Einspeisevergütung nicht automatisch. Wie sich beides im Detail kombinieren lässt, hängt vom jeweiligen Angebot ab, das klären wir im persönlichen Gespräch.
Rechtlich gilt § 42c EnWG bereits seit dem 1. Juni 2026. Die vollständige technische Umsetzung durch die Netzbetreiber kann laut Gesetz bis zum 1. Juni 2028 dauern, einzelne Angebote sind aber schon früher verfügbar.
Die Anmeldung bei den aktuell verfügbaren Plattformen ist in der Regel kostenlos und unverbindlich. Laufende Kosten entstehen nur über die zwischen den Teilnehmern vereinbarten Strompreise.
Ja. Auch als reiner Stromabnehmer ohne eigene Erzeugungsanlage können Sie Strom von Nachbarn per Energy Sharing beziehen, sofern Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen.
Interesse an Energy Sharing?
Unverbindlich, persönlich, ohne Verkaufsdruck. Wir prüfen für Sie, ob Energy Sharing in Ihrem Netzgebiet schon verfügbar ist, und melden uns innerhalb eines Werktags.
