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Saniertes Einfamilienhaus mit Solarmodulen und Wärmepumpe (Symbolbild) – Niedersachsen Solar

Förderung

Förderung für Photovoltaik in Hannover und der Region

Einen bundesweiten Zuschuss für private PV-Anlagen gibt es nicht. Trotzdem senken Steuerregeln, regionale Programme und KfW-Angebote die Kosten spürbar. Hier stehen die wichtigsten mit Quelle und Stand 21. Oktober 2026.

Was aktuell gilt – mit Stand und Quelle

  • Bund

    0 % Umsatzsteuer auf PV-Anlage und Speicher

    Für
    Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden, einschließlich Speicher und Installation
    Was
    Lieferung an den Betreiber und Installation sind umsatzsteuerfrei (§ 12 Abs. 3 UStG). Bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt das ohne weitere Prüfung der Gebäudeart. Ein Antrag ist nicht nötig.
    Höhe
    0 % statt 19 % Umsatzsteuer
    Stand 21.10.2026 · Quelle
  • Bund

    Einspeisevergütung nach dem EEG

    Für
    PV-Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026
    Was
    Für eingespeisten Strom zahlt der Netzbetreiber einen festen Satz für 20 Jahre. Für Anlagen ab 2027 sieht ein Regierungsentwurf stattdessen eine befristete Übergangszahlung vor; beschlossen ist er noch nicht.
    Höhe
    7,70 ct/kWh bis 10 kWp bei Teileinspeisung, 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung
    Stand 21.10.2026 · Quelle
  • Bund

    KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270)

    Für
    PV-Anlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen; Privatpersonen, wenn ein Teil des Stroms eingespeist wird
    Was
    Kredit über die Hausbank, kein Zuschuss. Der Zins hängt von Bonität, Sicherheiten und Laufzeit ab und wird von der Bank festgelegt.
    Höhe
    bis zu 100 % der Investitionskosten als Kredit
    Stand 21.10.2026 · Quelle
  • Bund

    Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW 458)

    Für
    Wärmepumpen in bestehenden Wohngebäuden
    Was
    Zuschuss aus 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer beim Tausch alter fossiler Heizungen (bis 31.01.2027) und 10 bis 40 % Einkommensbonus. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit. Antrag vor Beginn der Arbeiten, mit einem Vertrag, der nur bei Förderzusage gilt.
    Höhe
    höchstens 70 %, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 %
    Stand 21.10.2026 · Quelle
  • Kommune

    proKlima DachVollToll

    Für
    mindestens fünf Jahre alte Wohngebäude in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze
    Was
    Zuschuss für PV-Anlagen ab 2 kWp bei Vollbelegung aller Dachflächen mit mindestens 650 kWh je kWp Ertrag. Antrag vor der Auftragsvergabe, für 2026 nur bis 31.10.2026; der Topf Solarenergie war am 18.10.2026 zu 95 % ausgelastet.
    Höhe
    100 € pro kWp, höchstens 2.000 € je Wohngebäude
    Stand 21.10.2026 · Quelle
  • Region

    Dach-Solar-Richtlinie der Region Hannover

    Für
    Bestandsgebäude in der gesamten Region Hannover, nur zusammen mit einer Dachdämmung
    Was
    Zuschuss für PV-Fläche über dem gesetzlichen Pflichtmaß und für die Dämmung. Unter 4.000 € errechneter Förderung gibt es nichts, Speicher sind nicht förderfähig. Antrag vor dem Vertragsschluss, Laufzeit bis 31.12.2030.
    Höhe
    150 € je m² PV-Fläche und 50 € je m² Dämmung, höchstens 50.000 € je Wohngebäude
    Stand 21.10.2026 · Quelle

Erst den Antrag, dann den Auftrag

Bei Zuschüssen entscheidet der Zeitpunkt des Antrags (Stand 21. Oktober 2026). proKlima verlangt den Antrag vor der Beauftragung. Die Dach-Solar-Richtlinie der Region verlangt ihn vor dem Vertrag über die Dämmung. Bei der KfW-Heizungsförderung schließen Sie zuerst einen Vertrag, der nur bei Förderzusage gilt, und stellen den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Wer ohne diese Reihenfolge unterschreibt, riskiert den Zuschuss.

Wir prüfen deshalb vor der Auftragsvergabe, welche Programme für Ihr Haus infrage kommen, und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie wann brauchen. Steuerregeln greifen dagegen automatisch: 0 % Umsatzsteuer steht direkt auf der Rechnung, und Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp je Wohneinheit sind einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG).

Solarpflicht bei Neubau und Dachsanierung

In Niedersachsen müssen bei einem Neubau mit mindestens 50 m² Dachfläche mindestens 50 % der Dachfläche mit Photovoltaik belegt werden, ebenso 50 % einer erneuerten Dachfläche, wenn bei Sanierung, Anbau oder Aufstockung mindestens 50 m² neu entstehen (§ 32a NBauO, gültig seit 1. Januar 2025, Stand 21. Oktober 2026). Die Pflicht entfällt, soweit sie technisch unmöglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Für Förderprogramme heißt das: Die Dach-Solar-Richtlinie der Region fördert nur PV-Fläche über diesem Pflichtmaß. Wie das bei einer Sanierung abläuft, steht unter Dachsanierung und Photovoltaik.

Programme in Ihrer Gemeinde

Kommunale Programme unterscheiden sich stark und sind oft schnell ausgeschöpft (Stand 21. Oktober 2026). Celle fördert PV mit 200 € je kWp, höchstens 1.200 €, Anträge sind aber nur vom 1. Januar bis 31. Mai möglich, für 2026 ist die Frist abgelaufen. Das Programm der Stadt Braunschweig ist für 2026 ausgeschöpft. Hildesheim fördert nur PV und Solarthermie an Baudenkmälern mit bis zu 5.000 € je Maßnahme. Die Gemeindewerke Wedemark zahlen 20 % der Kosten einer Wallbox, höchstens 200 €.

Welche Programme für Ihren Ort belegt sind, zeigen die Ortsseiten unter Einsatzgebiet. Den größten Hebel hat aber nicht die Förderung, sondern der Eigenverbrauch, siehe Was kostet eine PV-Anlage mit Speicher?.

Fragen zur Förderung

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Gibt es einen Zuschuss vom Bund für eine private PV-Anlage?

Nein, einen bundesweiten Zuschuss für private PV-Anlagen gibt es derzeit nicht. Der Bund entlastet über 0 % Umsatzsteuer auf Anlage, Speicher und Installation und bietet mit dem KfW-Programm 270 einen Kredit an (Stand 21. Oktober 2026).

Gibt es in Hannover eine Förderung für Photovoltaik?

Ja. proKlima fördert in Hannover und fünf Nachbarstädten PV-Anlagen auf mindestens fünf Jahre alten Wohngebäuden mit 100 € pro kWp, höchstens 2.000 €, wenn alle geeigneten Dachflächen belegt werden. Anträge für 2026 sind nur bis 31. Oktober 2026 möglich, vor der Auftragsvergabe. Dazu kommt die Dach-Solar-Richtlinie der Region, wenn gleichzeitig gedämmt wird.

Wird ein Stromspeicher gefördert?

Einen Bundeszuschuss gibt es nicht, finanzieren lässt sich der Speicher über den KfW-Kredit 270. proKlima hat 2026 keinen eigenen Speicherbaustein, die Dach-Solar-Richtlinie schließt Speicher aus (Stand 21. Oktober 2026). Einzelne Kommunen wie Garbsen hatten eigene Speicherprogramme, wir prüfen das für Ihren Ort.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe?

Die KfW zahlt in bestehenden Wohngebäuden 30 % Grundförderung plus Boni, zusammen höchstens 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis zu 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten (Stand 21. Oktober 2026). Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, dazu kommen 15 Prozentpunkte nur für Geräte aus der EU.

Übernehmen Sie die Förderanträge?

Wir prüfen vor der Auftragsvergabe, welche Programme infrage kommen, und liefern die Angaben zur Anlage. Den Antrag selbst stellen bei den meisten Programmen Sie als Eigentümer.

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