Niedersachsen Solar

PV-Anlage in Hannover anmelden: So läuft es bei enercity Netz

Von Skye van Dyck · Stand 3. Oktober 2026

Kurz gesagt

In Hannover ist enercity Netz für den Netzanschluss von PV-Anlagen zuständig. Die Anmeldung läuft in drei Schritten: Der Elektrofachbetrieb stellt den Inbetriebsetzungsauftrag im enercity NetzPortal, die Anlage wird innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen, und zum Schluss werden beide Nummern im NetzPortal zusammengeführt. Wir übernehmen das für unsere Kunden komplett.

Wer ist zuständig?

Netzbetreiber im Stadtgebiet Hannover ist enercity Netz. Für Anlagen im Umland kann ein anderer Netzbetreiber zuständig sein. Das klären wir vor der Planung, weil sich Abläufe und Formulare unterscheiden.

Die drei Schritte bei enercity Netz

  • Inbetriebsetzungsauftrag: Der Elektrofachbetrieb stellt den Auftrag im enercity NetzPortal. Danach gibt es eine Verbindungsnummer, und falls nötig wird der Zählertausch angestoßen. Diesen Schritt darf nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb erledigen.
  • Marktstammdatenregister: Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gibt es eine zwölfstellige SEE-Nummer.
  • Abschluss im NetzPortal: Mit Verbindungsnummer und SEE-Nummer wird die Anmeldung bei enercity Netz abgeschlossen.

Vereinfachtes Verfahren für kleine Anlagen

enercity Netz bietet für Überschuss- und Volleinspeisung bis 25 kWp einen vereinfachten Online-Weg. Größere Anlagen, Erweiterungen und nachgerüstete Speicher laufen über ein gesondertes Verfahren.

Unabhängig davon regelt § 8 EEG für Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit bestehendem Netzanschluss ein vereinfachtes Verfahren: Meldet sich der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Netzanschlussbegehrens mit einem Zeitplan, darf die Anlage nach den technischen Regeln angeschlossen werden.

Smart Meter und 60-%-Regel

Neue Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen nach dem Solarspitzengesetz bis zu deren Einbau höchstens 60 % ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Mit Speicher und hohem Eigenverbrauch fällt das im Alltag wenig ins Gewicht. Den Einbau des intelligenten Messsystems übernimmt der Messstellenbetreiber.

Was Sie selbst tun müssen

Bei uns praktisch nichts: Unser Elektro-Fachpartner stellt den Inbetriebsetzungsauftrag, wir kümmern uns um das Marktstammdatenregister und den Abschluss bei enercity Netz und halten Sie über den Stand auf dem Laufenden.

Häufige Fragen

Nein. Balkonkraftwerke bis 800 W Wechselrichterleistung und 2.000 W Modulleistung müssen nur im Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Lassen Sie uns Ihr Energiekonzept besprechen

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