Solarspitzengesetz: Was die 60-%-Regel für neue PV-Anlagen bedeutet
Von Skye van Dyck · Stand 3. Oktober 2026
Kurz gesagt
Das Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025. Neue PV-Anlagen ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen bis zu deren Einbau höchstens 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen, und in Zeiten negativer Strompreise gibt es für neue Anlagen keine Vergütung. Mit Speicher und gutem Eigenverbrauch kostet das im Alltag wenig Ertrag.
Die 60-%-Regel
Nach § 9 EEG dürfen neue Anlagen, solange noch kein intelligentes Messsystem mit Steuerungsmöglichkeit eingebaut ist, nur 60 % ihrer installierten Leistung ins Netz abgeben. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das 6 kW. Selbst verbrauchen dürfen Sie natürlich alles.
Die Grenze greift nur an wenigen Stunden im Jahr: an sonnigen Mittagen, an denen die Anlage nahe ihrer Spitzenleistung arbeitet. Geht der Strom in diesen Stunden in den Speicher, die Wallbox oder die Wärmepumpe, wird nichts abgeregelt.
Keine Vergütung bei negativen Strompreisen
Nach § 51 EEG entfällt für neue Anlagen die Vergütung in Zeiträumen, in denen der Strompreis an der Börse negativ ist. Diese Zeiträume werden am Ende der Förderdauer angehängt, die Vergütung geht also nicht ersatzlos verloren. Für kleine Anlagen ohne intelligentes Messsystem gibt es Übergangsregeln.
Was das für die Planung bedeutet
Die Regeln verschieben den Wert einer Anlage weiter Richtung Eigenverbrauch. Wir planen deshalb so, dass die Mittagsspitze möglichst im Haus bleibt: mit einem passend dimensionierten Speicher, einer Wallbox, die bevorzugt mit Solarstrom lädt, und einer Steuerung, die Verbraucher in die Sonnenstunden legt.
Ein intelligentes Messsystem lohnt sich außerdem für Energy Sharing nach § 42c EnWG, bei dem Sie Strom an Nachbarn verkaufen können. Ohne viertelstündliche Messung ist das nicht möglich.
Häufige Fragen
Nein. Die 60-%-Grenze betrifft Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gegangen sind.
Sobald ein intelligentes Messsystem mit Steuerungsmöglichkeit eingebaut ist, entfällt die Begrenzung. Den Einbau übernimmt der Messstellenbetreiber.
Das hängt von Ausrichtung, Anlagengröße und Eigenverbrauch ab. Mit Speicher und Verbrauchern, die mittags laufen, betrifft die Grenze nur wenige Spitzenstunden im Jahr. Wir rechnen das im Angebot für Ihr Haus konkret durch.
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