Energy Sharing in Hannover: Solarstrom an Nachbarn verkaufen
Von Skye van Dyck · Stand 3. Oktober 2026
Kurz gesagt
Energy Sharing (auch Nachbarschaftsstrom) erlaubt es nach § 42c EnWG, Strom aus der eigenen PV-Anlage über das öffentliche Netz an andere Haushalte im selben Netzgebiet zu verkaufen. Netzbetreiber müssen das seit dem 1. Juni 2026 technisch ermöglichen. Voraussetzung sind ein intelligentes Messsystem auf beiden Seiten und ein Vertrag, in dem Menge und Preis pro Kilowattstunde festgelegt sind.
Was ist Energy Sharing?
Bisher hatte eine private PV-Anlage zwei Wege für ihren Strom: selbst verbrauchen oder gegen die gesetzliche Einspeisevergütung ins Netz geben. Energy Sharing schafft einen dritten Weg. Der Überschuss vom Dach geht an Nachbarn, Freunde, Familienmitglieder oder andere Haushalte in der Nähe, zu einem Preis, den die Beteiligten selbst vereinbaren.
Rechtsgrundlage ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Regelung ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten, seit dem 1. Juni 2026 müssen die Verteilnetzbetreiber die gemeinsame Nutzung technisch unterstützen. Energy Sharing, Nachbarschaftsstrom und Strom teilen meinen dasselbe Modell.
Wer darf mitmachen und in welchem Gebiet?
Teilnehmen können Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Gemeinden und ähnliche Zusammenschlüsse. Erzeugung und Verbrauch müssen im selben Bilanzierungsgebiet eines Verteilnetzbetreibers liegen. In Hannover ist das in der Regel das Netzgebiet von enercity Netz. Ab dem 1. Juni 2028 soll Energy Sharing auch mit direkt angrenzenden Netzgebieten derselben Regelzone möglich sein.
Für einzelne Haushalte gilt eine Grenze von 30 kW installierter Leistung, für Mehrparteienhäuser 100 kW. Unterhalb dieser Grenzen müssen die Teilnehmer nicht alle Pflichten eines Stromlieferanten erfüllen.
Was Sie für Energy Sharing brauchen
- Eine eigene PV-Anlage, sinnvollerweise mit Speicher.
- Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Gateway), das viertelstündlich misst, auf Erzeuger- und auf Abnehmerseite. Ein einfacher digitaler Zähler reicht nicht.
- Abnehmer im selben Netzgebiet.
- Einen Vertrag über die gemeinsame Nutzung, der Umfang, Aufteilung und Preis pro Kilowattstunde regelt. In der Praxis übernimmt das eine Energy-Sharing-Plattform samt Abrechnung.
Lohnt sich das? Ehrlich gerechnet
Den Preis vereinbaren die Beteiligten frei. Für den Erzeuger kann er über der Einspeisevergütung liegen, die für neue kleine Anlagen aktuell 7,70 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Für den Abnehmer kann der Strom günstiger sein als beim Versorger.
Wichtig für die Rechnung: Netzentgelte, Umlagen und Stromsteuer fallen beim geteilten Strom weiterhin an, weil er durch das öffentliche Netz fließt. Der Abnehmer braucht außerdem weiterhin einen normalen Stromvertrag für den Rest seines Bedarfs. Energy Sharing ist deshalb kein Ersatz für hohen Eigenverbrauch, sondern eine sinnvolle Ergänzung für den Strom, den Sie selbst nicht nutzen.
Überschuss, der nicht geteilt wird, wird wie bisher eingespeist und vergütet.
Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2026 einen Entwurf für eine EEG-Reform beschlossen, nach dem die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen weitgehend auslaufen soll. Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Unabhängig davon, wie er am Ende ausfällt, gibt Energy Sharing Anlagenbesitzern eine Möglichkeit, ihren Überschuss sinnvoll zu verwerten.
So begleiten wir Sie
Wir planen Ihre PV-Anlage von Anfang an so, dass sie für Energy Sharing bereit ist, und bringen Sie über unser Partnernetzwerk zu einer Plattform, die Anmeldung, Abrechnung und die Suche nach Abnehmern übernimmt. Sie bleiben Eigentümer Ihrer Anlage und legen den Preis selbst fest.
Quellen
Häufige Fragen
Nein. Mieterstrom versorgt Bewohner im selben Gebäude oder Quartier ohne Nutzung des öffentlichen Netzes. Energy Sharing nach § 42c EnWG läuft über das öffentliche Netz und funktioniert zwischen verschiedenen Häusern im selben Netzgebiet.
Nein. Abnehmer brauchen keine eigene PV-Anlage, aber ein intelligentes Messsystem und einen Wohnsitz im selben Netzgebiet.
Nein. Strom, den Sie nicht teilen, wird weiter eingespeist und nach den für Ihre Anlage geltenden Regeln vergütet.
Rechtlich ja, seit dem 1. Juni 2026. Ob eine Plattform in Ihrem Netzgebiet bereits aktiv ist, prüfen wir im Erstgespräch. Für das Netzgebiet Hannover ist unser Partner bereits startklar.
Lassen Sie uns Ihr Energiekonzept besprechen
Unverbindlich, persönlich, ohne Verkaufsdruck. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen.
