Niedersachsen Solar

Einspeisevergütung 2027: Was die geplante EEG-Reform für neue PV-Anlagen bedeutet

Von Skye van Dyck · Stand 3. Oktober 2026

Kurz gesagt

Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Reform vom 29. Juli 2026 soll die feste Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 2027 weitgehend entfallen. Kleine Anlagen unter 25 kW sollen übergangsweise noch eine feste Zahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde für drei Jahre erhalten. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft (Stand 3. Oktober 2026).

Was heute gilt

Für PV-Anlagen auf Gebäuden, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber laut Bundesnetzagentur folgende Sätze, jeweils für 20 Jahre:

  • Bis 10 kWp: 7,70 Cent pro kWh bei Teileinspeisung (Eigenverbrauch plus Überschuss), 12,22 Cent bei Volleinspeisung.
  • 10 bis 40 kWp: 6,66 Cent bei Teileinspeisung, 10,24 Cent bei Volleinspeisung.
  • 40 bis 100 kWp: 5,44 Cent bei Teileinspeisung, 10,24 Cent bei Volleinspeisung.

Was der Regierungsentwurf plant

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. Juli 2026 beschlossen, im Bundestag liegt er als Drucksache 21/7867. Die erste Lesung war am 24. September 2026, die öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss ist für den 5. Oktober 2026 angesetzt. Ziel der Koalition ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027.

Kern des Entwurfs laut Bundestag: Die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen endet, der Strom soll grundsätzlich direkt vermarktet werden. Für kleine Anlagen unter 25 kW ist eine Übergangsregel vorgesehen: eine feste Zahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde, befristet bis Ende 2028, mit einer Förderdauer von drei statt bisher zwanzig Jahren.

Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Die Regierungskoalition hat selbst Gesprächsbedarf angekündigt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was bedeutet das für Bestandsanlagen?

EEG-Reformen haben bisher immer nur neue Anlagen betroffen. Wer vor dem Inkrafttreten in Betrieb geht, behält nach dieser Systematik den zum Inbetriebnahmedatum geltenden Satz für die volle Laufzeit von 20 Jahren. Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme, nicht das der Bestellung.

Lohnt sich eine PV-Anlage ohne Einspeisevergütung noch?

Ja, wenn sie richtig ausgelegt ist. Der wirtschaftliche Kern einer Anlage auf dem Einfamilienhaus ist schon heute der Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der ein Vielfaches der Einspeisevergütung kostet. Mit Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe steigt der Anteil, den Sie selbst nutzen.

Für den verbleibenden Überschuss gibt es seit Juni 2026 außerdem Energy Sharing: Sie können Strom direkt an Nachbarn im selben Netzgebiet verkaufen, zu einem frei vereinbarten Preis.

Unsere Empfehlung

Warten lohnt sich nicht, Hetzen aber auch nicht. Wer ohnehin eine Anlage plant, sollte sie so auslegen, dass sie über den Eigenverbrauch trägt, und nicht auf die Einspeisevergütung rechnen. Wenn ein Inbetriebnahmetermin noch 2026 realistisch ist, sprechen wir das im Erstgespräch offen an, ohne Druck und ohne Versprechen, die wir nicht halten können.

Häufige Fragen

Nein. Stand 3. Oktober 2026 liegt ein Regierungsentwurf im Bundestag (Drucksache 21/7867). Beschlossen ist erst, was Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben.

Lassen Sie uns Ihr Energiekonzept besprechen

Unverbindlich, persönlich, ohne Verkaufsdruck. Wir melden uns innerhalb eines Werktags bei Ihnen.

0511 95733515kontakt@niedersachsen-solar.de
Hannover · Hildesheim · Celle · Braunschweig
Immobilienart *
Sind Sie Eigentümer? *
Wann möchten Sie starten? *
Dachform *
Ungefähre Dachgröße *
Interesse an (optional)
Solar-Check starten